Vorsorge ist besser: Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch Schüler, Auszubildende und Studenten haben im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Wartezeit von fünf Jahren ist meist nicht erfüllt.
Eine Vorsorge für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sollte man deshalb so früh wie möglich treffen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Berufsunfähigkeitversicherung